Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Christian Hofmann – 25visuals, sports visuals Creator, Hirschenmatt 10, 6038 Honau, Schweiz (nachfolgend Produzent) und seinen Kunden (nachfolgend Kunde; Produzent und Kunde gemeinsam nachfolgend Parteien). Sie gelten für jedes zwischen den Parteien vereinbarte Projekt sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Vertragsbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen o.Ä.) des Kunden bzw. solche Vertragsbedingungen, auf welche der Kunde in irgendeiner Form verweist, finden nur Anwendung, wenn deren Geltung vom Produzenten ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde.
Begriffsbestimmungen ■ Projekt: Das konkret zwischen dem Produzenten und dem Kunden vereinbarte Vorhaben, auf welches diese AGB anwendbar sind. ■ Leistungen: Alle vom Produzenten geschuldeten Arbeiten im Rahmen des Projekts, insbesondere Konzeption, Planung, Videoproduktion, Fotoaufnahmen, Social-Media-Content, Schnitt, Postproduktion und Beratung. ■ Vertrag: Die zwischen dem Produzenten und dem Kunden geschlossene vertragliche Vereinbarung zur Realisierung des Projekts. ■ Werk: Das im Rahmen des Projekts geschaffene Endprodukt (z.B. Video, Foto, Social-Media-Clip).
Vertragsschluss Ein Vertrag zwischen dem Produzenten und dem Kunden kommt rechtswirksam zustande, sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnen, der Kunde ein Angebot des Produzenten annimmt oder nach Zugang eines Angebots Leistungen des Produzenten in Anspruch nimmt (konkludentes Verhalten).
Leistungen und Mitwirkungspflichten
Leistungen Der Produzent bietet Dienstleistungen in den Bereichen Videoproduktion, Social-Media-Content, Strategieentwicklung, Konzept und Scripting, Dreharbeiten, Schnitt und Postproduktion an. Der Leistungsumfang im konkreten Fall ergibt sich aus dem Vertrag. Änderungen nach Vertragsschluss erfolgen nach Ziff. IV.
Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z.B. zu Drehorten, Personen) fristgerecht und vollständig zur Verfügung. Kommt er seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur ungenügend nach, ist der Produzent berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand (Wartezeiten, zusätzliche Anreisen usw.) und eine Vergütung für freigehaltene, aber ungenutzte Kapazitäten in Rechnung zu stellen sowie die vereinbarten Termine zu verschieben.
Abnahme und Gewährleistung Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Werk unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dem Produzenten allfällige Mängel innert 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Wird keine fristgerechte Mängelrüge erhoben, gelten die Leistungen als genehmigt. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen (z.B. Farbabweichungen, übliche Abweichungen bei Tonqualität), die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Produzent das Recht zur Nachbesserung (Mängelbehebung). Preisminderung oder Rücktritt sind erst möglich, nachdem die Nachbesserung innert angemessener Frist fehlgeschlagen ist. Farb- und Stilkorrekturen oder Änderungen am Schnitt, die nicht auf einem technischen Mangel beruhen, sind keine Gewährleistungsfälle und werden als Änderungsantrag gemäss nachfolgender Ziff. IV behandelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Änderungsanträge Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, schätzt der Produzent den Aufwand für die Umsetzung des Änderungsantrags und unterbreitet dem Kunden ein entsprechendes Angebot. Die Ausführung beginnt erst nach Annahme dieses Angebots durch den Kunden. Durch Änderungsanträge entstandene Verzögerungen beim Liefertermin gehen zulasten des Kunden.
Höhere Gewalt Der Produzent ist berechtigt, Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände zu ändern oder nicht zu erbringen. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien, Pandemien, staatliche Verbote, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle des Produzenten liegen und die Vertragserfüllung beeinträchtigen. Dem Kunden stehen diesfalls keine Schadenersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche zu. Mehrkosten infolge notwendiger Änderungen aufgrund höherer Gewalt gelten als Änderungen, welche zur Anpassung der vereinbarten Vergütung berechtigen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung Die Vergütung erfolgt projektbezogen als Pauschale oder nach Stundensatz.
Zahlungsfristen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Umtriebsgebühr von CHF 50 fällig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen zulasten des Kunden (inklusive Anwaltskosten). Der Produzent kann seine Leistungen bei Zahlungsverzug einstellen.
Eigentums- und Nutzungsrechte
Urheberrecht Das Urheberrecht an sämtlichen durch den Produzenten für den Kunden geschaffenen Werken bleibt ausschliesslich beim Produzenten. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht am Werk (Videos, Fotos, Social-Media-Clips etc.). Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
Schutz von Konzepten Vorleistungen wie Konzepte, Ideen und Strategien bleiben Eigentum des Produzenten. Jede Nutzung, auch in Teilen oder in abgewandelter Form, bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist vergütungspflichtig.
Konventionalstrafe bei widerrechtlicher Nutzung Bei widerrechtlicher Nutzung von Werken oder Konzepten schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von 50% des Projektwerts, mindestens aber CHF 10’000. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Jede weitere widerrechtliche Nutzung untersteht der Zahlung der oben genannten Konventionalstrafe und verpflichtet zur Leistung von Schadenersatz.
Eigenwerbung Der Produzent darf Werke zur Eigenwerbung nutzen (Showreels, Social Media, Webseite). Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden nicht ohne Zustimmung des Kunden veröffentlicht. Der Kunde hat 10 Tage Zeit, einer geplanten Publikation zu widersprechen.
Rohdaten Rohmaterial (z.B. ungeschnittenes Videomaterial) wird nur auf Wunsch und gegen zusätzliche Vergütung herausgegeben.
Rechte Dritter Der Kunde sichert zu, dass er über alle für das Projekt erforderlichen Rechte (Persönlichkeits-, Marken-, Musikrechte usw.) verfügt. Er stellt den Produzenten bei Ansprüchen Dritter von allen Forderungen frei und trägt alle damit verbundenen Kosten (inklusive Anwaltskosten).
Absagen, Verschiebungen und Vertragsbeendigung
Allgemeines Mit Annahme des Angebots beginnt das Projekt verbindlich. Anzahlungen dienen der Terminsicherung und werden nicht zu rückerstattet.
Absagen Wird ein vereinbarter Dreh oder eine andere Leistung mehr als 10 Tage vor dem geplanten Termin abgesagt, entfällt die Pflicht zur Bezahlung der Restvergütung. Erfolgt die Absage 10 Tage oder weniger vor dem geplanten Termin, sind 50% der Vergütung fällig, und bei einer Absage unter 5 Tagen ist 80% der Vergütung fällig.
Verschiebungen Verschiebungen sind grundsätzlich möglich, sofern der Produzent über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Erfolgt die Verschiebung weniger als 3 Tage vor dem Termin, kann der Produzent den Aufwand und die reservierte Zeit in Rechnung stellen (Berechnungsgrundlage: vereinbarte Stunden x CHF 140).
Kündigung laufender Projekte Laufende Projekte können alle 2 Monate auf Ende des folgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte oder vorbereitete Leistungen bleiben in jedem Fall zahlungspflichtig. Beendigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, bezahlt er sämtliche bis zur Vertragsbeendigung angefallenen Aufwendungen und Auslagen des Produzenten sowie der von diesem beigezogenen Dritten. Weiterer Schadenersatz, z.B. wegen entgangener Gewinne des Produzenten, bleibt vorbehalten.
Haftung Der Produzent haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden. Jede weitere Haftung, namentlich für leichte Fahrlässigkeit, wird weggebunden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Marketingergebnisse wird keine Haftung übernommen. Der Produzent haftet nicht für Schaden, der durch beigezogene Hilfspersonen (Dritte) verursacht wird. Für die Veröffentlichung und Weiterverwendung der Werke durch den Kunden übernimmt der Produzent keine Haftung.
Vertraulichkeit Der Produzent verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rahmen des Projekts zu verwenden. Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung. Alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen, Materialien und Daten werden vertraulich behandelt und ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Parteien verpflichten sich sowie ihre Hilfspersonen, alle Tatsachen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag vertraulich zu behandeln, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Vertragsabschluss zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertrages bestehen. Vorbehalten bleibt eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche beziehungsweise gerichtliche Anordnung zur Offenlegung von Informationen.
Schlussbestimmungen
Verrechnungsverbot Der Kunde darf Forderungen gegenüber dem Produzenten nur zur Verrechnung bringen, wenn dieser hierzu schriftlich seine Zustimmung erteilt.
Wahrung der Schriftform Das Erfordernis der Schriftlichkeit bedeutet Nachweisbarkeit durch Text und kann damit insbesondere auch per E-Mail erfüllt werden. Jede Art von elektronischer Signatur oder Dokumentenunterzeichnung (zum Beispiel PDF mit Bilddatei-Unterschrift, elektronische Signaturen nach ZertES wie DocuSign oder Skribble) erfüllt dabei die Schriftform und ist den handschriftlich unterzeichneten Dokumenten gleichgestellt.
Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich das materielle Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Produzenten in Honau (LU).

Stand: Dezember 2025