AGB (Allgemeine Geschäftsbedienungen)
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Christian Hofmann – sports visuals Creator, Hirschenmatt 10, 6038 Honau, Schweiz (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). Mit der Annahme eines Angebots, einer Offerte oder durch Beauftragung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 2. Leistungen Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion, Social-Media-Content, Strategieentwicklung, Konzept & Scripting, Dreharbeiten, Schnitt und Postproduktion an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. 3. Preise und Zahlungsbedingungen Die Vergütung wird projektbasiert oder nach Stundensatz vereinbart. Zahlung gemäss Angebot oder Absprache. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Mahngebühren: 1. Mahnung: keine 2. Mahnung: CHF 150.– (Umtriebskosten) 4. Eigentums- und Nutzungsrechte Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Endprodukten (Videos, Fotos, Social-Media-Clips etc.). Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke und behält sich das Recht zur Eigenwerbung vor. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Projekte als Case Study, Showreel oder Social-Media-Beitrag (z. B. auf Website, Instagram, LinkedIn). Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden dabei nicht veröffentlicht. Rohdateien (z. B. ungeschnittenes Videomaterial) werden nur auf ausdrückliche Anfrage und gegen zusätzliche Vergütung herausgegeben. Grundsätzlich werden dem Kunden die finalen, vereinbarten Lieferergebnisse bereitgestellt. 5. Absagen, Verschiebungen und Vertragsbeendigung Nach Bestätigung eines Angebots und Terminvereinbarung gelten die gebuchten Leistungen als verbindlich. Die Anzahlung dient der Terminsicherung und wird bei Absage oder Beendigung des Projekts grundsätzlich nicht rückerstattet, da sie für vorbereitende Arbeiten, Planung und reservierte Kapazitäten verwendet wird. Wird ein vereinbarter Dreh oder eine andere Leistung mehr als 10 Tage vor dem geplanten Termin abgesagt, entfällt die Pflicht zur Bezahlung des Restbetrags für den jeweiligen Monat. Erfolgt die Absage 10 Tage oder weniger vor dem geplanten Termin, ist der gesamte vereinbarte Betrag fällig. Verschiebungen sind grundsätzlich möglich, sofern der neue Termin innerhalb eines zumutbaren Zeitraums liegt und Kapazitäten verfügbar sind. Erfolgt die Verschiebung weniger als 5 Tage vor dem Termin, kann der Auftragnehmer den Aufwand und die reservierte Zeit in Rechnung stellen (Berechnungsgrundlage: vereinbarte Drehstunden × CHF 140.–). Laufende Vereinbarungen können alle 3 Monate auf Ende des folgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte oder vorbereitete Leistungen bleiben in jedem Fall zahlungspflichtig. 6. Haftung Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Marketingergebnisse wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Veröffentlichung, Verbreitung oder Nutzung der gelieferten Inhalte durch den Kunden. 7. Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung. 8. Vertraulichkeit Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Materialien und Daten werden vertraulich behandelt und ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Honau (LU). 10. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Stand: Oktober 2025